Wechsel von stationär zu ambulant im Gesundheitswesen ist Chance und Herausforderung zugleich

Die SP Fraktion unterstützt generell die Bemühungen des Bundes und des Kantons, ambulant vor stationär zu fördern. Dies macht sowohl medizinisch wie auch finanziell Sinn. Im Rahmen der per 1. Januar 2019 in Kraft tretenden eidgenössischen Verordnungsänderung, reichen Grossrätin Sarah Wyss und Grossrat Sebastian Kölliker im Kantonsparlament Basel-Stadt auf die kommende Sitzung Vorstösse für eine nachhaltige Verankerung der Umstellung ein.

Seit dem 1. Juli 2018 müssen 13 Spitaleingriffe, die in einer Liste des Basler Regierungsrats festgehalten sind, künftig nur noch ambulant statt stationär durchgeführt werden. Der Entscheid des Regierungsrates im April 2018 über die Einführung der Liste und deren Umsetzung per 1. Juli 2018 lagen nahe beieinander. Sie bedeuten für die betroffenen Spitäler eine grosse Veränderung. Grossrat Sebastian Kölliker möchte wissen, wie die Umsetzung verläuft und welche Erfahrungen bisher gemacht wurden. Der gibt zu bedenken, dass «eine Umstellung neue Prozesse benötigt und das Personal instruiert werden muss. Ansonsten ist eine Umstellung im Sinne der Patienten nicht möglich.»

Der Anzug von Sarah Wyss schaut in die Zukunft und verlangt eine noch stärkere Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen. Die Grossrätin betont: «Eine verantwortungsvolle Umstellung benötigt aber eine gute Nachbetreuung. Denn dieser kommt bei ambulanten Eingriffen eine noch wichtigere Rolle zu.» Bei der Nachbetreuung zeichnet sich schon jetzt Verbesserungspotenzial ab, das es zu nutzen gilt. 

Eine Umstellung von stationär zu ambulant ist nicht für alle Leistungserbringenden finanziell reizvoll. Die SP Fraktion ist jedoch überzeugt, dass alle Leistungserbringenden in erster Linie im Dienste der Gesundheit stehen und nicht im Dienste des eignen Portemonnaies. Bestehende Fehlanreize müssen auf Bundesebene eliminiert sowie regulatorische Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene ergriffen werden. Die Verlagerung von stationär zu ambulant muss für alle Leistungserbringenden gelten. Eine vermehrte Ambulantisierung in den öffentlichen Spitälern ist dabei ebenfalls notwendig.

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