Kantonsverfassung, §55
Die Bevölkerung soll in der Erarbeitung von Projekten, die ihr Lebensumfeld betreffen, einbezogen werden. Diese Absicht ist in §55 der Kantonsverfassung Basel-Stadt festgehalten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Enttäuschungen, weil sich die AnwohnerInnen zu wenig involviert oder vor gemachte Tatsachen gestellt fühlten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die vorhandenen Mitwirkungs-Spielräume oft unklar sind. Mit ihrer Motion fordert Lisa Mathys eine Klärung auf Gesetzes-Ebene. Die Motion sieht eine dreistufige Unterteilung der Mitwirkung nach vorhandenen Spielräumen (Mitwirkungsverfahren, Anwohnenden-Anhörung und Anwohnenden-Information – diese Begriffe wurden im vorhandenen Leitfaden zur Mitwirkung bereits verwendet aber nicht genügend erklärt) vor.
Unterzeichnende aus fast allen Parteien
Der Anspruch, die Bevölkerung bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes mitreden zu lassen ist wichtig und richtig. „Dass die Menschen über die Ausgestaltung von Projekten enttäuscht waren, zeigt, wie wichtig ihnen das Recht auf Mitwirkung ist. Dass sie sich einbringen wollen, ist schön!“, zeigt sich Mathys erfreut. „Nun müssen wir vermeiden, dass die Mitwirkung aufgrund mangelnder Klarheit zu Frust führt.“ Die Wichtigkeit der Mitwirkung als Instrument ist auch in allen Grossrats-Fraktionen unbestritten: Mitglieder der Grünen, der BastA!, der CVP, der EVP, der GLP, der FDP und der SVP haben die Motion mitunterzeichnet. Die geforderte Klärung wird also breit unterstützt.