In konsequenter Weiterentwicklung der Steuerpolitik der vergangenen Jahre legt die Regierung eine Steuergesetzrevision vor, die nicht nur die geforderten Anpassungen aus der USRIII berücksichtigt, sondern auch ganz direkt die Bevölkerung entlastet. Nachvollziehbar scheint die Senkung der schweizweit höchsten Kapitalsteuern, wenig Verständnis haben wir jedoch dafür, dass die Dividendenbesteuerung nicht zu 100% sondern nur zu 80% erfolgen soll. Die Entlastungen für Kapitalgesellschaften umfassen 200 Mio. CHF, die Belastungen 100 Mio. CHF. Unternehmen profitieren so unter dem Strich mit 100 Mio. CHF.
Erfreulich sind daher die im Gesamtpaket vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen für die gesamte Bevölkerung. Mit der Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen auf 300/350 CHF, zwei weiteren Einkommensstufen, die von den Prämienverbilligung profitieren sowie mit der Senkung der Einkommensteuer sind Effekte und Entlastungen vorgesehen, die eine Vielzahl von Einkommen insbesondere eines repräsentativen Mittelstandes begünstigen. Einwohnerinnen und Einwohner profitieren so mit rund 110 Mio. CHF. Klar ist für die SP, dass die Steuersenkung mittels einer Erhöhung des Freibetrags und nicht mit einer Satzsenkung umzusetzen ist.
Die SP Basel-Stadt hält auf Grund der ausgleichenden Elemente die Vorlage für vernünftig, auch wenn sie den Kanton mit jährlich 140 Mio. CHF belastet. Der Zustand des Basler Finanzhaushaltes ist durch die zurückhaltende Ausgabenpolitik der letzten Jahre solide und lässt nun Spielraum für Steuersenkungen, die sowohl Firmen wie Privatpersonen zu Gute kommt. Das heute präsentierte kantonale Reformpaket zeugt von Weitsicht der Regierung und setzt die kluge und sorgfältige rot-grüne Finanzpolitik der letzten Jahre fort. Basel ist gewappnet für die Auswirkungen der USRIII.
Zurzeit läuft die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen die USR III auf nationaler Ebene. Die Abstimmung zur Reform wird auf Februar 2017 erwartet. Auch wenn die SP Basel-Stadt die schweizerische Mutterpartei in ihrem Kampf gegen die unausgewogene und überladene Vorlage unterstützt, ist der Ausgang der Abstimmung offen. Für den Fall der Annahme der USRIII ist Basel-Stadt von der gesetzlichen Vorgabe besonders stark betroffen. Mit heutiger Medienkonferenz hat Eva Herzog dargelegt, wie der Regierungsrat die Unternehmenssteuerreform III kantonal umzusetzen gedenkt. Wir sind sehr erfreut, dass durch die vorausschauende Planung bereits zum heutigen Zeitpunkt ein Umsetzungsvorschlag vorliegt.