Unzulässiges Vorgehen bei der BKB

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat das Verhalten der Basler Kantonalbank (BKB) wegen unzulässiger Tätigkeiten an der Börse zwischen Januar 2009 und September 2012 – die BKB selbst spricht vom Eigenhandel in eigenen Partizipationsscheinen – gerügt.

ür die SP Basel-Stadt ist es sehr wichtig, dass sich die BKB im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verhält und die Richtlinien der von den politischen Instanzen definierten Eigentümerstrategie einhält.

Die von der Finma beanstandeten Handlungsweisen deuten darauf hin, dass in diesem Fall die entsprechenden Kontrollmechanismen versagt haben. Es kann nicht sein, dass es unter der Führung und mit dem Wissen der Geschäftsleitung zu dieser Form von Börsenkurs-Manipulationskäufen kommt. Hier hat die BKB-Geschäftsleitung eindeutig unverantwortlich gehandelt. Die SP Basel-Stadt verlangt, dass die Geschäftsleitung der BKB der Bedeutung ihrer klaren Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern mehr Beachtung schenkt.

Schon deshalb ist es im Interesse des Kantons, dass der von der Finma beanstandete Sachverhalt lückenlos aufgeklärt wird. In Zukunft muss sich die öffentlich-rechtliche BKB wieder vollends auf ihre traditionelle Aufgabe konzentrieren. Für die SP Basel-Stadt stehen die Sicherheit der Anlagen und der Nutzen für die Region eindeutig vor dem Renditendenken.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das neue BKB-Gesetz, mit welchem die Aufsichtsfrage besser geregelt werden kann.

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