Das neue Monitoring vom Statistischen Amt zeigt: Der Wohnschutz erfüllt seine Hauptzwecke. Es gibt nur noch wenige Leerkündigungen und überrissene Neuvermietungsmieten nach Sanierungen sind gestoppt. Per Oktober hat die Regierung die Verordnung angepasst. Die Bürgerlichen wollen diese Lockerungen in der Wohnschutzpraxis aber nicht abwarten. Vielmehr zielen sie weiterhin direkt auf das gesetzliche Fundament. Dazu haben sie heute ihre Anti-Wohnschutzmotionen erneut an die Regierung zur Umsetzung überwiesen. Die SP Basel-Stadt wehrt sich zusammen mit den Mietenden entschieden gegen diese permanenten Angriffe auf den Wohnschutz.
Neue Verordnung noch nicht mal in Kraft und doch gehen die Angriffe weiter!
Der Wohnschutz funktioniert. Er schiebt der Verdrängung und der unnötigen Verteuerung unseres Wohnraumes einen Riegel. Der bürgerlichen Ratsmehrheit sind diese sozialen Fortschritte aber ein Dorn im Auge. Der Regierungsrat hat bereits auf Verordnungsebene auf die bürgerlichen Anti-Wohnschutzmotionen reagiert: Es wurde eine Bagatellgrenze eingeführt und die Berechnungsgrundlagen im vereinfachten Verfahren angepasst. Diese Änderungen trägt die SP mit. Trotzdem hält die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat an ihren Maximalforderungen fest und hat die Motionen erneut zur Umsetzung an die Regierung überwiesen. «Diese Blockadehaltung verunmöglicht eine sachliche Diskussion und gefährdet den Wohnfrieden», sagt SP-Grossrat Ivo Balmer. «Die neue Verordnung ist noch nicht einmal in Kraft und trotzdem wird am Gesetzestext gerüttelt, den die Stimmbevölkerung angenommen hat. Die Bürgerlichen stellen den Wohnschutz weiterhin in seinen Grundfesten in Fragen und wollen ihn schwächen.» Die SP-Fraktion hat sich geschlossen dagegen gestellt. Denn sie befürchtet eine Rückkehr von Leerkündigungen und Renditesanierungen mit oder ohne ökologischem Deckmantel.
Fehlende Rechtssicherheit für zwei Jahre – statt saubere Evaluation.
Auch für die Immobilieneigentümer:innen und das lokale Gewerbe ist der heutige Entscheid des Grossen Rats eine denkbar schlechte Nachricht. Statt nötige, im Rahmen des Wohnschutz mögliche Sanierungsarbeiten in Angriff zu nehmen, werden viele Immobilienbesitzende sich weiterhin zurückhalten und auf weitere Anpassungen des Gesetzes warten. Die Anpassungen der Wohnschutzverordnung sind weder in Kraft noch evaluiert. Die bürgerlichen Parteien haben heute ohne Not die Rechtssicherheit der Verordnung in Frage gestellt und erschweren eine saubere Evaluation ihrer Wirkung während zwei Jahren.
Bevölkerung hat dem Wohnschutz mehrfach zugestimmt
«Statt weiterhin diesen Schwebezustand der Verunsicherung zu bewirtschaften, sollten die bürgerlichen Parteien und die Verbände der Immobilienwirtschaft den Willen der Stimmbevölkerung endlich respektieren», findet SP-Fraktionspräsidentin Michela Seggiani. Der Kern des Wohnschutzes soll erhalten bleiben.
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Ivo Balmer
Grossrat, Präsident Sachgruppe Stadtentwicklung, Verkehr und Energie