Einwohner:innenstimmrecht gegen Demokratiedefizit

Rund 38 Prozent der Basler Bevölkerung haben kein Schweizer Bürger:innenrecht. Sie dürfen heute nicht mitbestimmen, wenn es um Kita-Kosten, Parkplätze oder Steuerpakete geht – alles politische Entscheidungen, die sie und ihre Kinder im Alltag direkt betreffen. Für die SP Basel-Stadt ist klar: Wer seinen Lebensmittelpunkt in Basel hat, soll mitbestimmen dürfen.


Guter Kompromiss
Heute hat die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) ihren Bericht zur SP-Motion von Edibe Gölgeli publiziert. Die Motion fordert die Einführung des aktiven und passiven Stimm- und Wahlrechts. Die SP Basel-Stadt bedauert zwar, dass die JSSK-Mehrheit das passive Wahlrecht und die kommunale Ebene vom Vorschlag für das kantonale Einwohner:innenstimmrecht ausgenommen hat. Sie begrüsst es jedoch, wenn die SP-Fraktion das begrenzte Stimm- und Wahlrecht mit hohen Zugangshürden im Sinne eines Kompromisses unterstützt.


Demokratie bereichern
Politische Partizipation ist von grosser Bedeutung für die Integration von Menschen ohne Schweizer Bürger:innenrecht. Zum einen fördert die Auseinandersetzung mit politischen Themen das Zugehörigkeitsgefühl sowie das Bewusstsein für die Pflichten und Rechte als Einwohner:innen eines Landes. Zum anderen stärkt das politische Engagement dieser Personen die Demokratie, indem Menschen mit Niederlassungsbewilligung ihre Meinung zu spezifischen Anliegen und Fragestellungen äussern können. Marcel Colomb, Vize-Präsident der SP Basel-Stadt betont «Diese Menschen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Viele von ihnen sind hier aufgewachsen, beteiligen sich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, engagieren sich aktiv im regionalen Sport und erfüllen gleiche Pflichten wie Schweizer:innen


Hohe Zugangshürden für das Stimm- und Wahlrecht
SP-Grossrätin Edibe Gölgeli forderte in einer Motion, dass Menschen ohne Schweizer Bürger:innenrecht, aber mit Niederlassungsbewilligung, welche in Basel ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, das kantonale Stimm- und Wahlrecht erhalten sollen. Die Niederlassungsbewilligung ist eine hohe Zugangshürde: Basler Einwohner:innen ohne Schweizer Bürger:innenrecht erhalten sie erst nach 5 resp. 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz, sofern sie keine Schulden haben und sehr gute Sprachkenntnisse nachweisen können. 2019 wurde die Motion vom Grossen Rat zur Umsetzung an den Regierungsrat überwiesen. Wenn der Grosse Rat an der Bündelitagssitzung dem Bericht der JSSK-Mehrheit zustimmt, kommt die Verfassungsänderung voraussichtlich im November 2024 zur Abstimmung bei der Stimmbevölkerung.


Erfolgreiche Beispiele aus der Westschweiz und Europa
Die Gegenargumente der JSSK-Minderheit sind aus Sicht der SP Basel-Stadt nicht stichhaltig. Mit Ausnahme des Wallis haben alle Westschweizer Kantone das Stimmrecht für Einwohner:innen ohne Schweizer Pass bereits ermöglicht. «In 13 europäischen Ländern dürfen Ausländer:innen auf kommunaler Ebene mitbestimmen. 1966 hat Basel-Stadt als erster Deutschschweizer Kanton dem Frauenstimmrecht zugestimmt. Fast 60 Jahre später ist es an der Zeit, dass Basel-Stadt als erster Deutschschweizer Kanton auch beim Einwohner:innenstimmrecht vorwärts macht, so wie wir es beim Frauenstimmrecht getan haben», findet Edibe Gölgeli, Grossrätin SP Basel-Stadt.

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