Gebührenordnung darf Kultur nicht hindern
Die vorgeschlagene Gebührenverordnung zur Nutzung von öffentlichem Raum sieht eine Vorschrift für Veranstaltungen vor, die in die Finanzierung der Veranstaltung eingreift. Gemäss dieser dürften Veranstalter*innen beispielsweise keine Standgebühren von Drittparteien