«Zur Diskussion um das BVG-Mischmodell (2. Säule), gendergerecht, sozial und sicher»:

«Endlich so diese Lücke schliessen in der beruflichen Vorsorge» - das waren die ersten Worte von Ruth Gurny vom Denknetz vor den versammelten SP60+ Interessierten im Isebähnli am 15. Oktober 2019 nachmittags.

Prof. Dr. Ruth Gurny war bis zu ihrer Pensionierung Professorin für Soziologie und Sozialpolitik an der ZHAW und von 2007 bis 2015 präsidierte sie das Denknetz.

Des weiteren erklärt sie in ihrem interessanten Vortrag:

Im Durchschnitt sind die Altersrenten der Frauen aus der zweiten Säule (die BVG-Renten) um 18‘674 CHF (das sind 63% !) tiefer als diejenigen der Männer. Die Frauen werden im Alter dafür bestraft, dass sie einen Grossteil der unbezahlten Sorge-Arbeit für Kinder und pflegebedürftige Erwachsene leisten. In der AHV gibt es für unbezahlte Sorgearbeit eine Gutschrift in der Höhe einer dreifachen jährlichen AHV-Minimalrente, angerechnet pro Betreuungsjahr (im Jahr 2019 sind das CHF 42‘660). Dieses fiktive Einkommen geht bei der Pensionierung in die Berechnung der Renten ein. Weiter kennt die AHV keinen Koordinationsabzug, in der zweiten Säule dagegen werden kleine Einkommen (im Jahr 2019 sind das bis 24 885 Franken) nicht versichert. Das trifft insbesondere die grosse Zahl von Frauen, die aus vorgenannten Gründen, nur Teilzeitarbeit leisten können.

Mehr als genug Anlass also für eine grundlegende Reform der zweiten Säule, denn, neben der Gendergerechtigkeitslücke, besteht bekanntlich eine massive Finanzierungskrise: In den Jahren 2013 bis 2018 ist der Mittelwert der jährlichen BVG-Renten um 7200.- CHF gesunken. Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule ist ein Schönwetterkonstrukt, das nur bei boomenden Finanzmärkten funktioniert, nicht aber in Zeiten der Krisen und der Negativzinsen.

Das Denknetz schlägt daher ein Mischmodell von Umlageverfahren (analog AHV) und Kapitaldeckungsverfahren vor. Alle obligatorischen Beitragszahlungen sollen neu an eine zentrale Zahlstelle überwiesen werden (ebenso die Erträge aus den Kapitalien des Obligatoriums), von wo die Renten ausbezahlt werden – neu gesetzlich garantiert bei einem Umwandlungssatz von 6.8%. Ein weiterer Rentenzerfall wird verhindert und dank einer zentralen Zahlstelle, können nun auch Gutschriften eingeführt und die daraus  resultierenden Rentenansprüche im Umlageverfahren durch die öffentliche Hand finanziert werden. Im Tieflohnbereich müssen wir dafür sorgen, dass die Arbeitgeber die gesamten BVG-Beiträge bis zur Schwelle des jetzigen Koordinationsabzugs übernehmen.

Der Zeitpunkt für eine grundlegende Reform der 2. Säule ist günstig. Der Bundesrat hat Gewerkschaften und Unternehmerverbände beauftragt, bis im Sommer Reformmodelle für die zweite Säule auszuarbeiten.

Ausführliche Erläuterungen zum BVG-Mischmodell finden sich unter http://www.denknetz.ch/wp-content/uploads/2018/08/BVG-Mischmodell-def-13.8.18.pdfGenauere Ausführungen zu den vorgeschlagenen Gutschriften im BVG-Mischmodell finden sich hier: http://www.denknetz.ch/wp-content/uploads/2018/12/2018-12-09_ Gender_Pension_Gap.pdf

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