Gesetzeswidrige Einbürgerungspraxis stoppen

Die SP Basel-Stadt ist konsterniert über die anhaltende Nichtbeachtung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes durch die Bürgergemeinde der Stadt Basel. Die Partei verlangt, dass ab sofort das geltende Recht eingehalten wird.

Grundkenntnisse durch obligatorische Schule gegeben

Für eine Einbürgerung werden u.a. die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde vorausgesetzt. Seit anderthalb Jahren sieht das kantonale Bürgerrechtsgesetz vor, dass Personen, welche die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz und dabei die gesamte Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt besucht haben, die verlangten Grundkenntnisse nicht noch einmal gesondert im Einbürgerungsverfahren nachweisen müssen. Dennoch befragt die Einbürgerungskommission der Bürgergemeinde weiterhin Bewerber/innen, die hier zur Schule gingen, nach den oben genannten Grundkenntnissen und gibt so vor, die Erlangung des Basler Bürgerrechts könne von dieser Befragung abhängen. In der Beantwortung einer Interpellation von SP Bürgergemeinderat Jonas Weber hat der Bürgerrat an der heutigen Bürgergemeinderatssitzung erklärt, diese Praxis weiterführen zu wollen.

Appellationsgericht widerspricht Bürgergemeinde

Mit Urteil VG.2018.3 vom 5. Mai 2019 hat das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die Beschwerde der Bürgergemeinden der drei baselstädtischen Gemeinden gegen die kantonale Bestimmung abgewiesen. Das Gericht entschied unmissverständlich: Eine Einschränkung der Gemeindeautonomie liegt nicht vor. Der von den Bürgergemeinden angefochtene § 11 BüRG bleibt unverändert in Kraft. Auch wenn die drei Bürgergemeinden, vertreten durch den Präsidenten der Einbürgerungskommission der Bürgergemeinde der Stadt Basel, ihre Beschwerde nun an das Bundesgericht weitergezogen haben, bleibt die Bestimmung anwendbar – und ist einzuhalten.

Unhaltbare Rechtsmissachtung

Jonas Weber hat kein Verständnis: «Die Bürgergemeinden von Basel, Riehen und Bettingen verstossen offen und wissentlich gegen geltendes Recht. Das ist nicht haltbar. Der Gesetzgeber ist hier deutlich: Einbürgerungswillige, welche die obligatorische Schule hier besucht haben, dürfen bei den Einbürgerungsgesprächen nicht zu ihren Kenntnissen über die hiesigen geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse befragt werden.» Die SP Basel-Stadt fordert den Bürgerrat und die Einbürgerungskommission auf, sich bis zum Vorliegen des Bundesgerichtsurteils ans geltende Gesetz zu halten. Im Grossen Rat reicht Thomas Gander dazu eine Interpellation ein, um den Handlungsspielraum der Regierung auf kantonaler Ebene zu erfahren.

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