«Basel pro Klima» fordert vielfältige Massnahmen

Wer eine Zukunft für diese Welt will, kann die Hände nicht in den Schoss legen. Es sind dringend konkrete Massnahmen erforderlich, um die Klimaerwärmung zu bremsen und mit den neuen klimatischen Voraussetzungen umzugehen. Die SP hat auch in der Vergangenheit immer wieder konkrete Vorschläge gemacht, wie ein wirkungsvolle Umwelt- und Klimapolitik aussehen kann. Mit dem Vorstoss-Paket «Basel pro Klima» liegen acht neue, konkrete Forderungen auf dem Tisch. Die Themen sind so vielfältig wie die Gründe für den menschgemachten Klimawandel. Damit beweist die SP auch, dass sie die Problematik in der ganzen Themenbreite konkret angehen will.

Die SP Fraktion reicht heute im Grossen Rat acht Motionen mit folgenden Forderungen ein:

Trinkwasserversorgung: Ausbau der regenerativen Trinkwasserversorgung und Beseitigung des Risikos «Deponie Feldreben».

Reduktion der Tropennächte: Städtische Hitzeextreme sind gesundheitsgefährdend. Durch mehr Bäume und die Entsiegelung von Flächen kann die Anzahl sogenannter Tropennächte in Basel reduziert werden.

Geldanlagen und Wirtschaftsförderung: Der Kanton, die BKB und die PK Basel-Stadt sollen ihr Kapital nur noch in netto-null-CO2 anlegen und investieren. Unternehmen, die im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der nachhaltigen Energie tätig sind, sind zu fördern.

Wald: Die veränderten klimatischen Voraussetzungen erfordern eine Anpassung der Forstwirtschaft. Der nötige «Waldumbau» in Basel-Stadt soll wissenschaftlich begleitet werden.

Biodiversität: Mit einem Verzicht auf synthetische Pestizide und gezielter Förderung und Wiedereinführung von regional wichtigen (und zum Teil verschwundenen) Pflanzenarten soll dem Verlust der Biodiversität entgegengewirkt werden.

Pariser Abkommen: Der Kanton Basel-Stadt soll die Vereinbarungen des Klima-Abkommens umsetzen und die entsprechende CO2-Reduktion auch als Kanton sicherstellen.

Stadtdurchlüftung: Die Luftzirkulation soll bei Transformationsarealen und Bebauungsplänen als wichtiges Kriterium einbezogen werden. Zudem müssen Bauwiche erhalten bleiben.

Bahn- statt Flugreisen: Geschäftsreisen von Verwaltungsmitarbeitenden und Angestellten in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung dürfen innerhalb von 1000km nur noch per Bahn absolviert werden.

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