Spirale von Machtgefälle und Gewalt
Die Istanbul-Konvention definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung gegenüber Frauen. Die Konvention hält fest, dass die ungleichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern eine zentrale Ursache von Gewalt gegen Frauen sind und dies wiederum Geschlechterhierarchien aufrechterhält. Um der Wechselwirkung zwischen Gewalt und Ungleichstellung entgegenzutreten, ist die Istanbul-Konvention ein rechtsverbindliches Instrument gegen Gewalt, aber auch für die Gleichstellung.
Handlungsbedarf in Basel-Stadt
2016 gab es schweizweit 17’685 registrierte Fälle von häuslicher Gewalt. Dreiviertel der Betroffenen sind Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten. Wie viele es in Basel-Stadt sind, ist hingegen unbekannt. Unhaltbar ist, dass im Frauenhaus Basel zeitweise nicht alle Zuflucht suchenden Frauen aufgenommen werden können, weil der Platz fehlt. «Die Regierung soll aufzeigen wie weit Basel-Stadt in der Umsetzung der Istanbul-Konvention ist», fordert Grossrätin Nicole Amacher. «Es braucht Angebote und Anlaufstellen – insbesondere auch für besonders verletzliche Gruppen wie geflüchtete Frauen oder Transmenschen. Zudem müssen die Gewaltdelikte in Basel-Stadt statistisch ausgewiesen und dringend die Personen, die mit Opfern zu tun haben, wie zum Beispiel Lehrpersonen, dafür geschult werden.»