Paradigmenwechsel in der Wohnpolitik jetzt umsetzen

Ab 1. November 2018 gilt in Basel beim Abschluss eines Mietvertrags eine Formularpflicht. Mit dem Richtplan legt die Regierung eine weitere wichtige Vorlage in der Wohnpolitik vor. Für die SP ist klar: Der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum muss integraler Bestandteil der Stadtentwicklung werden. Es braucht eine qualitative Verdichtung auf der Grundlage von sozialen und ökologischen Kriterien. Und eine effektive Mietzinskontrolle, welche einen sozialpolitischen Charakter hat.

Die neue Formularpflicht ist das erste konkrete Ergebnis der Abstimmungen vom 10. Juni und verpflichtet Vermieterinnen und Vermieter bei einer Leerwohnungsquote von weniger als 1,5 Prozent den Mietzins der Vormieterschaft offenzulegen. Damit wird endlich Transparenz über Mieterhöhungen geschaffen.

Überwiegende Bedürfnisse der Wohnbevölkerung ernst nehmen

Weitere Schritte werden folgen müssen. Der Auftrag der Stimmbevölkerung ist eindeutig: 61.9% Ja-Stimmen für die «Wohnschutzinitiative» und 57.4% Ja für «Recht auf Wohnen» sind ein klares Mandat. Die SP besteht auf einer unzweideutigen Umsetzung. Das kommt einem Paradigmenwechsel gleich: Der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum ist einer Verdichtung ohne sozialpolitische Leitlinien übergeordnet. Renditegetriebene Sanierungen sollen sanften Sanierungen weichen. Konkret heisst dies: 

  1. Die Bewilligungsgrundlagen bei Abbrüchen, Aufstockungen und Sanierungen müssen konkrete und verbindliche Auflagen bezüglich der bestehenden Mieterschaft und künftigen Mietpreisen enthalten. Dabei ist klar zu definieren, welche Mietpreiserhöhungen in einem Frankenbetrag nach welcher Sanierungsmassnahme zulässig sind.
  2. Ökologische Kriterien sind dabei zu berücksichtigen. Für gemeinnützige Bauträger, welche zur Kostenmiete vermieten, sollen vereinfachte Bewilligungsverfahren gelten.
  3. Es braucht eine automatische und effektive Mietpreiskontrolle. Diese muss nun etabliert werden.

Richtplan: 50% der neuen Wohnungen gemeinnützig

Die SP begrüsst grundsätzlich, dass im neuen Richtplan für Neubauten das Ziel von 30% «preisgünstigen» Wohnungen eingeschlossen sein soll.  Die SP will aber, dass bis 2035 50% der neuen Wohnungen durch den gemeinnützigen Wohnungsbau erstellt werden können. Gemeinnützig heisst: Die Wohnungen werden nicht renditeorientiert, sondern kostendeckendend vermietet. Daher soll im Richtplan einen Mindestanteil von «gemeinnützigem» Wohnraum festgeschrieben werden.

Die SP Basel-Stadt erwartet, dass das klare Signal der Stimmbevölkerung vom 10. Juni ernstgenommen wird und Regierung sowie Grosser Rat den Auftrag so wahrnehmen, dass in Basel Wohnraum für alle statt für wenige erhalten und geschaffen werden kann.

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