Aufräumen mit alten Zöpfen

Eine lebendige, bunte Beizen- und Restaurants-Szene macht Basel attraktiv und prägt das Gesicht unserer Stadt. Mit dem teilrevidierten Gastgewerbegesetz werden die Rahmenbedingungen klarer und mit alten Zöpfen wie dem Wirtepatent oder der Anwesenheitspflicht wird aufgeräumt. Die SP Basel-Stadt befürwortet deshalb die Vorlage insgesamt, fordert aber weitere Anpassungen.

Anstoss durch die SP

Angestossen wurde die Revision durch den Vorstoss zur Aufhebung des Wirtepatents von SP-Grossrat Thomas Gander. Der Grosse Rat hatte sich für ein Überdenken dieser Betriebsbewilligungs-Bedingung ausgesprochen, welche Inhaberinnen und Inhaber von Gastrobetrieben gegenüber anderen Branchen benachteiligt. Auch ohne diesen Ausweis sind Wirtinnen und Wirte zur Einhaltung zahlreicher Vorschriften – insbesondere des Lebensmittelgesetzes und des Arbeitsgesetzes – verpflichtet. Die Schnellbleiche des bisherigen Wirtepatents stellt bloss eine Scheinsicherheit dar und läuft den heutigen, vielfältigen Weiterbildungs-Möglichkeiten zuwider. 

Streichung der Anwesenheitspflicht

Befürwortet wird von der SP auch die Streichung der Anwesenheitspflicht. Die Bestimmung ist mit heutigen Öffnungszeiten und Betriebskonzepten nicht mehr vereinbar, die Verantwortung vor Ort muss auf mehrere Schultern übertragen werden können. Die vorgeschlagenen Erleichterungen für sogenannte Mini-Gastroangebote, die Regelung analog der Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen an der Fläche festzumachen, befürwortet die SP Basel-Stadt ebenfalls.  

Kausalhaftung der Wirte für seine Gäste ist zu überdenken

Dringend rät die SP Basel-Stadt zudem zur Überarbeitung von §29, Absatz 2. Es muss geklärt werden, bis wohin ein Gastwirt oder eine Gastwirtin die Verantwortung für die Gäste tragen muss und kann. Heimkehrende Gäste, die Lärm verursachen, können nicht immer einwandfrei einem bestimmten Betrieb zugeordnet werden. Zudem ist die Übertragung der Verantwortung an Dritte in diesem Fall zu Recht umstritten. Die SP beantragt deshalb eine entsprechende Überarbeitung des Gesetzesartikels.

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