Unser Kanton, unser Zuhause – 4 x JA zu einer sozialen Wohnpolitik

Der Druck auf die Mieten in Basel ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. 85% der Basler Wohnbevölkerung ist in Miete zuhause. Nun braucht es Lösungen, welche die Mieterinnen und Mieter in Basel stärken, damit die Menschen nicht aus Basel verdrängt werden. Die vier Initiativen, über welche am 10. Juni 2018 abgestimmt wird, sind wichtige Eckpfeiler.

Wohnen in Basel nicht mehr selbstverständlich

In den letzten zehn Jahren sind die Mieten für Wohnungen in Basel- Stadt um 16.6% gestiegen. Jahr für Jahr geben die Menschen in Basel mehr Geld für die Miete aus. Das ist die Kehrseite davon, dass sich unser Kanton wirtschaftlich prächtig entwickelt, dass Arbeitsplätze geschaffen werden und immer mehr Menschen hier wohnen wollen. Die Regierung geht bei ihrer Richtplanrevision von einem weiteren Wachstum aus. Das heisst: Noch mehr Druck auf die Mieten. Noch stärkere Gefahr der Verdrängung. Das kann und darf nicht sein. 

85% der Basler Wohnbevölkerung ist in Miete zuhause. Das heisst, eine grosse Mehrheit der Baslerinnen und Basler sind von dieser ruinösen Entwicklung betroffen. Jetzt braucht es Lösungen. 

Recht auf Wohnen

Wohnen ist nach Luft, Wasser und Nahrung ein unverzichtbares Grundbedürfnis. Menschen mit einer angemessenen Wohnung zu versorgen, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Georg Mattmüller sagt zur angespannten Lage in Basel: „Wohnungsnot ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Nachhaltige Wohnpolitik verhindert Verdrängung, ermöglicht Wohnen für alle, egal in welcher Lebenssituation.“ Diese Aufgabe will die Initiative «Recht auf Wohnen» in der Verfassung verankern.

Durchsetzung von bestehendem Recht

Die Initiative «Mieterschutz beim Einzug (JA zu bezahlbaren Neumieten)» setzt bestehendes Recht um. Gegen unrechtmässige Mieterhöhungen bei Mieterwechsel kann sich nur wehren, wer die vorherige Miete kennt. Kerstin Wenk nennt die klaren Vorteile einer Formularpflicht: „Sie schafft Transparenz, ohne grossen Aufwand, ist einfach umzusetzen und an den Leerwohnungsbestand von unter 1,5 % gekoppelt.“

Unter keinen Umständen sollen Mieterinnen und Mieter teure Anwälte der Immobilienbesitzer finanzieren oder hohe Kostenrisiken eingehen müssen. Sie sollen ihre Rechte für maximal 500 Franken Gerichtsgebühren erstreiten können. Das fordert die Initaitive «Mieterschutz am Gericht (JA zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren)» „Mit dieser Initiative sind die Kosten für den Rechtsweg abschätz- und bezahlbar. Dies bedeutet gleich lange Spiesse für Mieter und Vermieter“, betont Wenk.

Erhalt bestehenden bezahlbaren Wohnraums fördern

Die Initiative «Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. JA zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien» will in der Verfassung festschreiben, dass der Kanton den Erhalt von bestehendem bezahlbaren Wohnraum fördert. In Zeiten von Wohnungsnot soll die Bewilligung von Umbau und Abbruch an Bedingungen geknüpft werden können. «Bezahlbaren Wohnraum sichern wir nicht nur durch Neubauten. Wir müssen auch dem Bestand Sorge tragen», meint Pascal Pfister. 

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