Im § 6 des kantonalen Sportgesetzes steht es seit dem 18. Mai 2011 klipp und klar: Das zuständige Departement erarbeitet in Abstimmung mit den Gemeinden und den anderen Departementen ein kantonales Konzept für Sport- und Bewegungsanlagen.
Gerne wird darauf hingewiesen, dass die Förderung des Vereins- und Breitensports einen direkten Einfluss auf die Gesundheit, das Freizeitverhalten, die Leistungsfähigkeit und auf faire Verhaltensweisen hat. Der Sport als Motor von Integration und Prävention. In unserem Kanton sind über 31’000 Frauen und Männer Mitglied in einem der 286 organsierten Sportvereine. Der Freizeitsport und der freiwillige Schulsport boomen. Im 2017 zählten die vom Sportamt Basel verwalteten Sportanlagen, Bäder und Eisbahnen über 540’000 Eintritte.
Gleichzeitig hat der Sport mit Herausforderungen zu kämpfen. So kann städtebauliche Verdichtung Sportanlagen verdrängen, neue gesetzliche Auflagen erschweren die Sportausübung oder neue Sporttrends stellen neue Anforderungen an Sportanlagen.
Departement kommt Auftrag nicht nach
Bis heute hat es das Erziehungsdepartement versäumt auf diese Herausforderungen mit einem Gesamtkonzept zu reagieren mit der Folge, dass bestehende Sportinfrastruktur vernachlässigt wird, zunehmende Nachfrage zu Kapazitätsengpässen führt und Zukunftstrends verschlafen werden. Die Unzufriedenheit bei den ehrenamtlichen Vereinstätigen und den Sportlerinnen und Sportler ist gross. Die Gefahr besteht, dass unser Kanton dem Auftrag des kantonalen Sportgesetzes nicht mehr nachkommen kann und den Anschluss an eine zeitgemässe und wirkungsvolle Sportförderung verliert.
Einforderung einer Sportstättenstrategie
Mit dieser Situation kann sich die SP Basel-Stadt nicht einverstanden erklären. Die SP-Fraktion wird daher mit einer Motion endlich das Vorlegen der seit mehreren Jahren überfälligen Sportstättenstrategie innerhalb von 6 Monaten verlangen. In diesem Planungs- und Strategiepapier muss konkret erkennbar sein, welche Massnahmen und welcher Investitionsbedarf der Kanton für bestehende und neue Anlagen vorsieht und wie die Sportstättenplanung auch in der städtischen Arealentwicklung (z.B. Klybeckplus) berücksichtigt wird. Da dieses Papier bereits in der Schublade liege, sollte diese Frist genügen.