Steuervorlage 17: Nur mit Gegenfinanzierung und Massnahmen für die Bevölkerung

Die SP Basel-Stadt wird eine kantonale Umsetzung der Steuervorlage nur dann mittragen, wenn die Ertragsausfälle dem strukturellen Überschuss des kantonalen Haushaltes entsprechen und die sozialen Begleitmassnahmen wirklich der gesamten Bevölkerung zu Gute kommen. Die SP weiss dabei die Stimmbevölkerung auf ihrer Seite, die seit 2004 in Referendumsabstimmungen vier Unternehmenssteuervorlagen abgelehnt hat.

Gesamtbetrag muss dem strukturellen Überschuss entsprechen

Die nationale Vorlage ist noch nicht beschlossen, trotzdem haben verschiedene Kantone bereits die Umsetzung vorgestellt. Auch die Regierung von Basel-Stadt hat die Eckwerte ihrer Vorlage kommuniziert. Vorgesehen sind gesamthaft Steuerausfälle von CHF 120 Mio. Dieser Betrag liegt im Rahmen der strukturellen Überschüsse, welche die Regierung vorausschauend im Hinblick auf diese Vorlage aufgebaut hat. Die strukturellen Überschüsse der letzten Jahre und für die zukünftigen Jahre betragen rund CHF 120 – 150 Mio. Weitergehende Ausfälle führen direkt zu einem Leistungsabbau zum Schaden der Bevölkerung.

Gegenfinanzierung bleibt zwingend

Von einer Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuern profitieren in erster Linie KMU, die Gewinne erwirtschaften. Insgesamt sollen die Steuersenkungen bei den Unternehmen zu Ausfällen von CHF 200 Mio. führen. Die Gegenfinanzierung mit rund CHF 50 Mio. über eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung zu 100% bleibt deshalb für die SP Basel-Stadt als zentrale Forderung bestehen. Dividenden sind wie das Einkommen von natürlichen Personen grundsätzlich voll zu besteuern. Berücksichtigt werden muss trotzdem, dass dies zu einer ungerechten Doppelbelastung führen kann.

Echte soziale Begleitmassnahmen

Weiter sollen die Unternehmen einen Teil der Steuersenkungen mit einer Erhöhung der Familienzulagen um CHF 100 pro Kind direkt weitergeben (mind. CHF 70 Mio.). Durch die Einführung des Risikoausgleichs kann die Mehrbelastung bei den KMU verhindert werden. Dieser Risikoausgleich bringt dem Gewerbe im Tieflohnbereich eine sinnvolle Entlastung und fördert den Ausgleich unter den Unternehmen. Die Steuersenkung für natürliche Personen soll über die Erhöhung des Freibetrages umgesetzt werden. Damit erhalten alle Steuerzahlenden die gleiche Steuerreduktion. Im Gegensatz zur Regierung fordert die SP Basel-Stadt aber die Erhöhung des Freibetrages um CHF 2’000 statt 1’000 bei Alleinstehenden und CHF 4’000 statt 2’000 bei Ehepaaren. Um die individuelle Steuerersparnis zu berechnen, hat die SP Basel-Stadt für die Steuerzahlenden unter www.steuersenkungfueralle.ch einen Online-Steuerrechner eingerichtet. 

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