Familien entlasten, Gesundheitskosten senken

Die SP Basel-Stadt ist besorgt über den erneut überdurchschnittlich hohen Anstieg der Krankenkassenprämien in Basel-Stadt. Sie fordert den zuständigen Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger auf, regulatorische Massnahmen zu ergreifen, um das Kostenwachstum zu dämpfen.

Der Gesundheitsdirektor steht in der Pflicht

Am 28. September 2017 gab das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekannt, dass die Prämien 2018 um durchschnittlich 4% steigen werden.  Die Erhöhungen sind zwischen 1.6 und 6.4%. In Basel-Stadt steigen die Prämien mit 4.3% überdurchschnittlich. Weiterhin hat Basel-Stadt mit 591.80 CHF die höchste Durchschnittsprämie in der Schweiz. Dies obwohl die Tarmed-Anpassungen ab 2018 in diesen Berechnungen mitberücksichtigt wurden. Die SP Basel-Stadt ist besorgt über dieses rasante Kostenwachstum und fordert den zuständigen Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger auf seine Pflicht wahrzunehmen und regulatorische Massnahmen zu ergreifen, um das Kostenwachstum zu dämpfen.

Kostenwachstum dämpfen

Besonders die überdurchschnittlich hohe Prämie für Kinder und Jugendliche ist eine grosse finanzielle Belastung für viele Familien. Darum müssen die Familien entlastet und die Gesundheitskosten gesenkt werden. Die SP fordert – nebst einem schwächeren Wachstum des Gesundheitssektors –  die Prämien bezahlbar für alle Bevölkerungsteile zu machen. Dazu gehört unter anderem die Weiterführung des aktuellen Systems von Regierungsrat Christoph Brutschin, dass sich die Prämienverbilligungen nach dem Prämienwachstum richten.

Interpellation von Sarah Wyss eingereicht

Die SP ist besorgt über die Entwicklung der Gesundheitskosten und plant einige Verstösse in diesem Bereich. So hat SP-Grossrätin Sarah Wyss eine Interpellation eingereicht, in der sie wissen will, was der Regierungsrat unternimmt, um Fehlanreize im Finanzierungssystem bei stationären Behandlungen (inkl. unnötige Behandlungen) zu minimieren. Zusätzlich bringt Sarah Wyss die Idee eines Geschwisterrabattes für die überdurchschnittlich steigenden Prämien bei Kindern ein.

 

Ebenfalls gilt es zu prüfen, die ambulanten und stationären Behandlungen mit der gleichen Finanzierungsstruktur (Anteil Versicherer, Anteil Kanton) zu unterwerfen. So muss die Bedarfsermittlung durch eine Fachkommission auch ohne Spitalgruppe durchgeführt werden (Anzug Sarah Wyss, Geschäftsnummer 15.5021.01). Die Zulassung zum OPK-Bereich muss nach dem Bedarf gemessen werden, Überkapazitäten müssen abgebaut werden. 

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