SP fordert Freistellung des Chefs Staatsschutz und die Berichtigung der Antwort auf die Fichen-Interpellation

Obwohl Wahlveranstaltungen nicht fichiert werden dürfen, hält der verantwortliche Regierungsrat Baschi Dürr die Bespitzelung einer SP-Wahlveranstaltung sogar für rechtlich zwingend. Die SP Basel-Stadt nimmt das mit äusserstem Befremden zur Kenntnis und fordert die Berichtigung der unhaltbaren Interpellationsantwort, die Freistellung des Chefs Staatschutz sowie eine Entschuldigung bei den Betroffenen.

Wahlveranstaltung, nicht Eröffnungsfeier

Am 20. September 2015 hat die SP-Sachgruppe Migration eine Wahlveranstaltung durchgeführt. Teilgenommen haben u.a. die Nationalrätinnen Susanne Leutenegger Oberholzer und Silvia Schenker, Ständerätin Anita Fetz, Nationalrat Beat Jans sowie die SP-Grossratsmitglieder Mustafa Atici, Brigitte Hollinger (damals Präsidentin SP Basel-Stadt), Kerstin Wenk, Edibe Goelgeli und Sarah Wyss.

Diskreditierung aller betroffenen SP-Mitglieder

Wie sich später herausstellte, hat der Basler Staatsschutz über diese Wahlveranstaltung ein Dossier angelegt, obwohl seit der Fichenaffäre von 2008 klar ist, dass Wahlveranstaltungen nicht fichiert werden dürfen. Die SP Basel-Stadt nimmt mit äusserstem Befremden zur Kenntnis, dass der Regierungsrat mit seinem Beschluss vom 5. September 2017 den Fehler nicht einräumt, sondern die ungerechtfertigte Fichierung gar «mit Früherkennung und Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus und weiteren Bedrohungen» zu legitimieren versucht und damit erst noch die teilnehmenden SP-Mitglieder diskreditiert.

Die SP Basel-Stadt fordert den zuständigen Regierungsrat Baschi Dürr auf, seine Antwort auf die Interpellation Zürcher 17.5222 zu berichtigen und sich angesichts der wirklichen Verhältnisse bei den Betroffenen zu entschuldigen – und zwar sowohl für die ungerechtfertigte Fichierung der Wahlveranstaltung, als auch für den Versuch, die oben Genannten mit der Interpellationsbeantwortung in die Nähe von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus und weiteren Bedrohungen zu rücken. Die SP-Mitglieder, die an der Wahlveranstaltung teilgenommen haben, werden zudem Einsicht in ihre Fichen verlangen.

Ferner fand die fälschlich als Eröffnungsfeier bezeichnete Wahlveranstaltung am 20. September 2015 statt, nicht am 19. September 2015, was beides Regierungsrat Dürr und dessen launiges Votum in besonders seltsames Licht rückt: Er wies am 13. September 2017 vor dem Grossen Rat «nachdrücklich den Vorwurf [zurück], dass irgendetwas in unserer Interpellationsbeantwortung nicht stimmt»[1].

Die SP Basel-Stadt weist vor diesem Hintergrund ausdrücklich auf den Zweck des damals massgebenden Gesetzes hin, das der Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz sowie dem Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung diente[2]und nicht deren Aushöhlung durch unzulässige Bespitzelungen von Wahlveranstaltungen.

Chef Staatsschutz nicht mehr tragbar

Die SP Basel-Stadt nimmt zudem konsterniert zur Kenntnis, dass der Staatsschutz versucht hat, mit dieser ungerechtfertigten Fichierung ein Mitglied seines Kontrollorgans zu diskreditieren. In seiner Antwort rechtfertigt sich der für die Aufsicht des Staatsschutzes verantwortliche Regierungsrat Dürr mit Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit dieses SP-Mitglieds aufgrund der genannten Wahlveranstaltung. Die SP Basel-Stadt findet diese Antwort von unerhörter Dreistigkeit und fordert aufgrund der unzulässigen Wahlanlass-Fichierung und des Versuchs, unzulässigen Einfluss auf das Kontrollorgan zu nehmen, die Freistellung des Chefs Staatschutzes, der bereits das Überwachungsdebakel 2008 zu verantworten hatte und nicht mehr tragbar ist.

 

[2] Art. 1 BWIS (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 21. März 1997; SR 120)

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