Die SP lehnt die Spitalfusion in der vorliegenden Form ab

Der Parteivorstand der SP Basel-Stadt hat die Vernehmlassungsantworten zu den beiden Staatsvertrags-Entwürfen im Spitalbereich verabschiedet. Die SP begrüsst den Staatsvertrag für eine bikantonale Gesundheitsversorgung, ist aber vom Nutzen der Spitalfusion noch nicht überzeugt. Die SP kritisiert die ungleichen Beteiligungsverhältnisse, die Gefahr einer Verschlechterung der Anstellungsbedingungen, die defizitäre und unnötige Tagesklinik am Standort Bruderholz und die ungeklärte Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL). Neben der Fusion sind auch Kooperationen der Spitäler, eine konsequente Steuerung mittels Spitalliste und eine versorgungs- und kostenorientierte Eignerpolitik vertieft zu prüfen.

Vom Nutzen der Fusion nicht überzeugt

Die beiden Gesundheitsdirektoren der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben den Parteien und Verbänden zwei Staatsverträge zur Vernehmlassung vorgelegt. Die SP hat diese Entwürfe intensiv geprüft und der Parteivorstand hat die beiden Vernehmlassungsantworten beraten und verabschiedet.

Die SP Basel-Stadt begrüsst explizit den Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht der Gesundheitsversorgung. Entscheidend für eine öffentliche und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung ist eine effektive Planung und Steuerung des Angebots im stationären und ambulanten Spitalbereich. Die SP Basel-Stadt erwartet bereits heute vom Gesundheitsdepartement, dass dieses Steuerungsinstrument konsequent angewendet wird. Die SP lehnt die Spitalfusion aber in der vorliegenden Form ab, da sie vom Nutzen der Fusion noch nicht überzeugt ist. 

Diese Punkte werden kritisiert

Die SP kritisiert insbesondere folgende Punkte:

  • Schwerfällige Steuerung der Spitalgruppe aufgrund der bikantonalen Trägerschaft und der Vetomacht beider Kantonsregierungen bei wichtigen Entscheiden.
  • Die nahezu paritätische Mitbestimmung bei einem stark ungleichen Beteiligungsverhältnis. Das Beteiligungsverhältnis ist entsprechend paritätisch auszugestalten.
  • Die Gefahr einer Verschlechterung der Anstellungsbedingungen.
  • Mit der Rechtsform einer AG ist die Mitbestimmung der Parlamente bei einer Weiterentwicklung der Spitalgruppe nicht mehr gewährleistet.
  • Die Finanzierung der GWL wird nicht geregelt. Die SP fordert bei der universitären Lehre und Forschung eine paritätisch und bei den anderen GWL eine fallbezogene Finanzierung. Dies analog zur Regelung beim Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB).
  • Die defizitäre Tagesklinik am Standort Bruderholz ist aus Versorgersicht nicht notwendig.

Die SP erwartet, dass die beiden Regierungen die Forderungen der SP in den beiden Staatsverträgen aufnehmen. Zudem sind im Hinblick auf den Ratschlag auch eine konsequente Steuerung mittels Spitalliste, weiterer Kooperationen der Spitäler und eine versorgungs- und kostenorientierte Eignerpolitik vertieft zu prüfen.

Als positiv erachtet die SP die Stärkung der universitären Forschung durch die Spitalgruppe.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed