Das Komitee Jugendschutz-JA ist erfreut über das JA zur Änderung des Gastgewerbegesetzes. Mit 52.4% JA-Stimmen sagt die Basler Stimmbevölkerung damit JA zu einem nachhaltigen, fortschrittlichen Umgang mit Alkoholkonsum in Jugendzentren, der begleitet statt bevormundet.
Damit folgt die Basler Stimmbevölkerung dem Grossrat und den Empfehlungen der Fachpersonen. Auf Grund der defensiven bis inaktiven Haltung des Departments in dieser Frage in den vergangenen Jahren, die keinerlei behördlich bewilligte Ausnahmen zuliess, war bis anhin kein zeitgemässer und gesetzeskonformer Umgang mit Alkoholkonsum in Jugendinstitutionen möglich.
Aktuell sind in den Basler Jugendzentren der allergrösste Teil der Betriebszeiten „alkoholfrei“. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Die ausgebildeten Jugendarbeitenden werden nun jedoch künftig die Möglichkeit haben, den Konsum alkoholischer Getränke bei jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) und bei Jugendlichen ab 16 Jahren unter bestimmten Bedingungen (Partys, Konzerte) – keinesfalls aber im Regelbetrieb des offenen Treffs – zu tolerieren.
Das heutige JA zur Änderung des Gastgewerbegesetzes bedeutet,
- dass weiterhin kein Bier, kein Wein oder Apfelwein an unter 16-Jährige und keine Spirituosen, Aperitifs oder Alcopops an unter 18-Jährige ausgeschenkt werden darf
- dass Alkohol nur zu bestimmten Anlässen erlaubt ist, um einen vernünftigen Umgang mit Alkohol zu erlernen
- dass die rückläufige Tendenz des Alkoholkonsums mit einer zeitgemässen Prävention, die begleitet statt bevormundet unterstützt werden kann
- dass die Fachpersonen in den Jugendzentren mehr Handlungsspielräume im Umgang mit Alkoholkonsum bei Jugendlichen haben