Begleiten statt Bevormunden

Ein breit abgestütztes Komitee aus Parteien aller politischen Lager und Fachpersonen setzt sich für ein JA zur Änderung des Gastgewerbegesetzes an der Abstimmung von 21. Mai 2017 ein.

Das Komitee Jugendschutz-Ja macht sich stark für eine zeitgemässe und realitätsnahe Prävention im Umgang mit Alkohol und dem Jugendschutz. Mit einer sachlichen und informativen Kampagne wollen wir den Verallgemeinerungen und der Polemik entgegenhalten, die kontroverse jugendpolitische Themen leider oft provozieren.

Junge Menschen sollen an speziellen Abendanlässen in und von Jugendzentren auch Alkohol konsumieren dürfen, sobald es ihnen gesetzlich erlaubt ist. Ausserhalb der Jugendzentren fehlt eine soziale Kontrolle, wodurch Alkohol anonym und unbegleitet getrunken wird. Das jahrelange generelle Alkoholverbot in Jugendzentren förderte das Rauschtrinken und führte zu mehr Spitaleinweisungen sowie Lärm und Abfall im öffentlichen Raum.

Die geltenden Jugendschutzbestimmungen sind uns wichtig und werden eingehalten. Ein Alkoholausschank im Regelbetrieb ist nicht vorgesehen. Das Erlernen eines genuss- und massvollen Umganges mit alkoholischen Getränken ist erfolgreicher als die Durchsetzung des realitätsfremden Anspruches auf totale Enthaltsamkeit. Alkoholische Getränke sind bereits heute überall verfügbar.

Begleiten statt Bevormunden halten wir für den erfolgreichsten Weg zur Einhaltung des Jugendschutzes. Ein JA zur Änderung des Gastronomiegesetzes gibt den Fachleuten in den Jugendzentren einen wichtigen Handlungsspielraum, um in ihrer anspruchsvollen Arbeit erfolgreich zu sein.

Mehr zur Kampagne präsentiert das Komitee Jugendschutz-Ja an einer Medienkonferenz am Mittwoch, 26. April um 10.00 Uhr im Jugendzentrum Badhüsli (Elsässerstrasse 2).  Auf www.jugendschutz-ja.ch finden sich weitere Informationen.

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