Mutterschaftsurlaub auf nationaler Ebene
Seit über zehn Jahren besteht der nationale Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von mind. 14 Wochen mit 80% Lohnersatz (Gesetz über die Erwerbsersatzordnung, EOG). Diese Regelung ist im internationalen Vergleich immer noch äusserst bescheiden, wenn nicht beschämend. Ein Vaterschaftsurlaub, geschweige denn eine moderne Elternzeit, fehlt gänzlich. Auch hier ist die Schweiz im internationalen Vergleich in blamabel niedrigen Tabellenrängen.
Gerade für Tieflohn-Empfängerinnen ist die Reduktion des Einkommens um 20% gemäss EOG einschneidend. Zudem ist die Dauer der Entschädigung von nur 14 Wochen für frischgebackene Eltern zu kurz, z.B. um allfällige familienexterne Betreuungslösungen zu organisieren. Die Forderung nach einer Ausdehnung des bezahlten Mutterschutzes und die Einführung einer Elternzeit in der Schweiz ist folglich längst breit abgestützt. Die beiden SP-Grossrätinnen Sarah Wyss und Toya Krummenacher fordern nun, dass der Kanton Basel-Stadt eine Vorreiterrolle übernimmt.
Verbesserung des Mutterschutzes nach Modell Genf
Toya Krummenacher reichte heute eine Motion ein, welche die Einführung einer kantonalen Mutterschaftsversicherung analog dem bereits existierenden Modell in Genf fordert. „Das Modell Genf hat gezeigt, dass ein solches System funktionieren kann.“, so Krummenacher. Die geforderte kantonale Ausdehnung des bezahlten Mutterschutzes soll paritätisch durch Arbeitnehmende und Arbeitgeber finanziert werden. Mit einem bescheidenen Beitrag (in Genf ist es weniger als ein halbes Lohnprozent) könnten sowohl die nicht gedeckten 20% des Einkommens als auch zusätzliche zwei Wochen Mutterschutz voll finanziert werden.
Auch Väter brauchen Zeit, in ihre neue Rolle zu finden
Sarah Wyss fordert in ihrem heute eingereichten Vorstoss eine bezahlte Elternzeit: „Es wird Zeit, den nächsten grossen Schritt zu machen und Modelle einzuführen, die beiden Elternteilen die Mitarbeit in der Familie ermöglichen.“ Sie fordert deshalb in ihrem Anzug erste Schritte für die Einführung eines Elternzeitmodelles auf Kantonsgebiet. Nicht nur Kantonsangestellte sollen diese Möglichkeit erhalten, sondern auch die Privatwirtschaft soll auf freiwilliger Basis am Modell teilnehmen können. Der Anzug ermöglicht damit eine Basler Lösung für eine gleichberechtigte Elternzeit, die als Vorbild für die ganze Schweiz dienen kann.
Beide Vorstosse sind als vorläufige Lösungen zu verstehen, denn sowohl Wyss wie Krummenacher halten dezidiert fest: „Die Einführung einer bezahlten Elternzeit auf Bundesebene ist unser Ziel. Mit unseren Vorstössen möchten wir auch den Druck auf nationaler Ebene erhöhen.“