Nein zur Erweiterung des Parlamentarischen Argumentariums

Der Grosse Rat kann den Regierungsrat mittels Motion dazu verpflichten, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten. Der Regierungsrat hat dann innerhalb dieser Gesetze auf Verordnungs- und Erlassebene einen Handlungsspielraum, den er ausnutzen darf. Dass der Regierungsrat im gesetzlichen Rahmen manchmal anders handelt, als es sich der Grosse Rat wünscht, gehört zu den Spielregeln der Gewaltenteilung und ist zwar manchmal ärgerlich aber richtig so. Dass der Grosse Rat seine Kompetenzen gegenüber dem Regierungsrat erweitern möchte erscheint hier übertrieben und etwas opportun.

 

Im Grossen Rat hat deswegen Daniel Goepfert im Namen der SP-Fraktion die Rückweisung der Vorlage an die JSSK beantragt. Ein Auszug aus seiner Begründung:

“Zu den Vorlagen: Die Erweiterung der politischen Rechte ist ein Anliegen, das bei uns auf offene Ohren stösst. Wer möchte nicht als Parlamentarier und Parlamentarierin stärkere politische Mittel in die Hand bekommen. Wir sind trotzdem besorgt, und zwar wegen der Gewaltenteilung. Wir sind nicht sicher, ob sie so funktionieren wird. Die Verfassungsänderung zeigt ja auch, dass hier wirklich eine Neuverteilung stattfinden soll. Wir denken, dass wir dem in der jetzigen Fassung noch nicht zustimmen können, weil die Bedenken einfach zu gross sind. Prof. Denise Buser als Verfassungsrechtlerin hat die Bedenken von wissenschaftlicher Seite her vorgetragen. Diese wurden aber nicht berücksichtigt. Wir verstehen den Ärger, wenn eine Verordnung nicht dem entspricht, was man sich vom Gesetz versprochen hat, und wir empfinden das selber genau so oft wie Sie. Die Frage ist, ob wir mit der vorliegenden Lösung eine bessere Situation schaffen oder nicht eher neue Unklarheiten oder gar eine Pattsituation zwischen Regierung und Grossem Rat schaffen. Zudem haben wir einiges selber in der Hand. Wir können die für uns wichtigen Sachen in den Gesetzen festschreiben. Wenn eine Verordnung nicht dem entspricht, was wir wollten, können wir ein neues Gesetz schreiben. Vielleicht sollten wir weniger Rahmengesetze akzeptieren, die ja dann alles auf die Verordnung übertragen. Wir sehen aber ein, dass der Vorschlag der Bundesebene übernommen wurde. Wir sind einfach nicht sicher, ob wir in unserem Kanton wirklich auf der gleichen Flughöhe sind wie der Bund mit seinen Verordnungen. Bei uns gibt es Gesetze sind, die Verordnungen sind somit kantonal und kommunal, und die Versuchung, hier einzugreifen, zum Beispiel bei einer Verordnung, die den Parkplatz vor meiner Haustüre aufhebt, ist ungleich viel grösser als auf Bundesebene. Zur Beruhigung wurde uns gesagt, dass dies auf Bundesebene nicht oft gemacht werde, und man hoffe, dass dies auch in Basel nicht überstrapaziert werde. Wenn wir ein Instrument einführen, dann können wir nicht davon ausgehen, dass es möglichst nicht benutzt werden soll. Deshalb beantragt die SP Rückweisung des gesamten Berichtes an die JSSK, mit der Auflage, die Beschlüsse 1 und 2 noch einmal zu prüfen, nach drei Kriterien: Erstens die Frage der Gewaltenteilung und der Problematik derselben, zweitens eine erneute und vertiefte Berücksichtigung  der Bedenken der Verfassungsrechtlerin Prof. Denise Buser, und drittens zu prüfen, ob wirklich die Flughöhe zwischen Bund und Kanton nicht zu verschieden ist, als dass dies einfach so übernommen werden könnte. Wir haben hier unsere Zweifel.”

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