Das Grüne Bündnis und die SP haben sich anfänglich für den regierungsrätlichen Vorschlag des Leistungsprimats ausgesprochen, jedoch bereits damals die Rentenaltererhöhung kritisiert. Die Zustimmung zum vorliegenden Kompromiss war aus Sicht der beiden Fraktionen nur möglich, weil die einschneidenden Verschlechterungen Primatswechsel und Rentenaltererhöhung durch Abfederungsmassnahmen teilweise aufgefangen werden konnten. Die rot-grünen Kommissionsmitglieder waren massgeblich daran beteiligt, dass eine paritätische Sanierungsklausel, die das Risiko auf beide Parteien verteilt, im Kompromiss aufgenommen wurde. Die paritätische Risikoverteilung war für die beiden Fraktionen die Voraussetzung, um dem Primatswechsel zustimmen zu können. Ebenso entscheidend für die Zustimmung war die Berücksichtigung zwei weiterer, zentraler Anliegen des Grünen Bündnisses und der SP: eine nachhaltige und dringend notwendige Verbesserung der Schichtarbeitendenlösung, die vorzeitige Pensionierungen ohne grosse Einbussen ermöglicht sowie die Speisung des Teuerungsfonds, der für die Pensionierten eine Abfederung bei sehr hohem Kaufkraftverlust darstellt.
Für die beiden Fraktionen war immer entscheidend, eine nachhaltige und breit abgestützte Lösung zu finden, die die Interessen der Versicherten bestmöglich wahrt.