SP Basel-Stadt fasst Parolen für die Abstimmungen vom 22. September

Für die Abstimmungen vom 22. September haben die Delegierten der SP Basel-Stadt einstimmig die NEIN-Parole zu der Liberalisierung der Öffnungszeiten an Tankstellenshops gefasst. Die JA-Parole haben sie für das Epidemiengesetz und die Aufhebung der Wehrpflicht beschlossen.

 

Nein zum 24 Std. Arbeitstag

Die SP Basel-Stadt wehrt sich einstimmig gegen eine Ausweitung der Öffnungszeiten an Tankstellenshops. Für die Arbeitnehmenden bedeutet diese Liberalisierung eine deutliche Verschlechterung der sozialen Errungenschaften und einen zusätzlichen Einschnitt in das Privatleben. Zudem öffnet die Vorlage die Türe für weitere Liberalisierungsschritte.
24-Stunden-Shopping ist aus Konsumentensicht weder nötig noch erwünscht. Bereits heute werden in Basel wegen mangelnder Kundschaft die gesetzlichen Öffnungszeiten von der Mehrheit der Geschäfte nicht ausgeschöpft. Das Basler Stimmvolk hat in den letzten 40 Jahren bereits 4 Vorlagen abgelehnt – zuletzt mit fast 60 Prozent im März dieses Jahres.

 

Statt Wehrpflicht Friedensförderung

Die SP Delegierten unterstützen den Wechsel von der allgemeinen Wehrpflicht zur Freiwillligenmiliz. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für diesen Schritt: Die massive Überdimensionierung der Schweizer Armee entspricht nicht mehr der aktuellen militärischen Bedrohungslage und verteuert die Armee zu Lasten der Steuerzahlenden.
Hinzu kommt, dass die Akzeptanz der Wehrpflicht in der realen Wirtschaft angekratzt ist. Militärleistende Wehrpflichtige sind auf dem Arbeitsmarkt nicht selten im Nachteil. Die SP Basel-Stadt fordert deshalb, dass der Schwerpunkt auf die Entwicklungszusammenarbeit und die militärische und zivile Friedensförderung zu legen ist.

 

Epidemiengesetz

Nach angeregter Diskussion über die Vor- und Nachteile hat sich die SP Basel-Stadt für das neue Epidemiengesetz ausgesprochen. Dieses gibt dem Bund die Kompetenz, Impfungen für obligatorisch zu erklären, wenn wegen einer Epidemie eine aussergewöhnliche Lage droht. Damit wird das veraltete Bundesgesetz der veränderten Krankheitsbekämpfung durch die gestiegene Mobilität der Personen und Waren angepasst.

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