Für die bestehenden Eigentümerverhältnisse und die Staatsgarantie bei der BKB
Die SP Basel-Stadt hält an den Eigentümerverhältnissen und der Staatsgarantie fest. Als öffentlich-rechtliche Anstalt kann sich der Kanton als Eigentümer beteiligen, trotzdem hat die Bank im operativen Geschäft genügend Freiraum. Mit der Staatsgarantie müssen die Regierung und der Grosse Rat dafür sorgen, dass die Geschäftstätigkeit der Bank keine übermässigen Gefahren mit sich bringt. Bei einer Privatisierung würde dieser Einfluss wegfallen, die Staatsgarantie bei einer Rettungsaktion à la UBS de facto aber weiter bestehen.
Reformbedarf bei der Wahl des Bankrates
Die Einräumung einer Staatsgarantie verlangt nach einer stärkeren Beteiligung des Grossen Rates, welcher die Verantwortung über die Staatsfinanzen trägt. Deshalb ist die SP mit der Ausschaltung des Grossen Rates bei der Wahl des Bankrates nicht einverstanden. Wie im Kanton Baselland sollen dem Grossen Rat jedoch neu Wahlvorschläge durch den Regierungsrat unterbreitet werden. Damit bleibt die breite Verankerung in der Öffentlichkeit der Bankratsmitglieder erhalten. Zudem soll die vom Regierungsrat und Bankrat formulierte Eigentümerstrategie dem Parlament einmal pro Legislatur vorgelegt werden.
Auch sollen GrossrätInnen weiterhin wählbar bleiben für Institutionen, die dem Grossen Rat angeschlossenen sind. Sie garantieren als Gewählte einen direkten Draht in die Bevölkerung. Zudem würde ein Ausschluss einer weitgehenden Einschränkung der passiven Wählbarkeit gleichkommen. Jedes Mitglied eines Bank- oder Verwaltungsrates müsste bei einer Wahl in den Grossen Rat zurücktreten.
Keine Steuerumgehung ermöglichen
Geschäfte, welche dazu dienen, strukturierte Produkte im Ausland abzuwickeln, um die einheimischen Steuern zu umgehen, sollen verboten werden. Die SP Basel-Stadt fordert deshalb die Schliessung der BKB-Tochter in Guernsey.