Kommen im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zustande, findet ein allfälliger zweiterWahlgang für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten oder für die Mitglieder des Gemeinderats am 20. März 2022 statt.
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Kommen im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zustande, findet ein allfälliger zweiterWahlgang für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten oder für die Mitglieder des Gemeinderats am 20. März 2022 statt.