Präsidium
Dem Parteipräsidium gehören der/die Präsident:in oder Co-Präsident:innen sowie zwei Vizepräsident:innen an. Ihm obliegt in Zusammenarbeit mit dem Parteisekretariat die operative Leitung der Partei. Insbesondere obliegt ihm die Führung des Parteisekretariates, die Einberufung von Sitzungen der Geschäftsleitung und des Parteivorstandes, die Stellungnahme gegen aussen zu aktuellen politischen Themen sowie die Planung der Nominationen für sämtliche kantonalen und eidgenössischen Wahlen.