Der Grundsatz, dass Umkleidezeit effektiv Arbeitszeit ist, soll in Zukunft für alle Kantonsangestellten gelten. Die SP-Fraktion begrüsst, dass ihre Motion mit grossem Mehr überwiesen worden ist. Damit wird die bestehende Ungleichbehandlung bei Kantonsmitarbeitenden abgeschafft.
Geldpauschale als «Quick win» ermöglicht
Für Schichtarbeitende im JSD wird der Grundsatz “Umkleidezeit ist Arbeitszeit” erst seit anfangs dieses Jahres in Form einer Geldpauschale umgesetzt. Die SP-Fraktion hat sich im Sinne einer raschen, pragmatischen Übergangslösung bereit erklärt, die Entschädigung in Form von Geld für drei Jahre zu ermöglichen, und hat sich für eine Erhöhung der Pauschale von 60chf auf 80chf in der JSSK und im Grosen Rat eingesetzt, was jetzt auch so umgesetzt wird. Mittelfristig ist es aber unhaltbar, dass Mitarbeitende der Rettung und der Polizei als die einzigen Mitarbeitenden des Kantons eine tiefe Geldentschädigung anstatt Arbeitszeit für die Umkleidezeit erhalten.
Mittelfristig braucht es Zeit statt Geld
SP-Grossrätin Barbara Heer hat deswegen eine Motion eingereicht. Sie verlangt von der Regierung, dass innert drei Jahren für alle Schichtarbeitenden der Verwaltung Umkleidezeit in die Arbeitszeit integriert oder mittels zusätzlicher Freizeit entschädigt wird. Eine Geldpauschale kann in diesem Fall keine nachhaltige Lösung sein. Sie ist aktuell ein Übergangsinstrument, das den eigentlichen Kern des Problems nicht adressiert: die ungleiche Behandlung innerhalb der Verwaltung und die fehlende Anerkennung der Umkleidezeit als reguläre Arbeitszeit. Die Motion ist heute vom Grossen Rat mit 85 zu 7 Stimmen überwiesen worden.
Schichtarbeit bei Polizei und Rettung attraktiver machen
Die Integration der Umkleidezeit in die Arbeitszeit oder eine Entschädigung in Form einer Zeitpauschale bietet klare Vorteile: Sie schafft Gleichbehandlung für alle betroffenen Mitarbeitenden der Verwaltung. Sie verbessert die Arbeitsbedingungen und trägt dazu bei, Schichtarbeit attraktiver zu machen. Sie fördert langfristig die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit des Personals. Sie hilft mit, die Fluktuation zu reduzieren und dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegenzuwirken.
Die SP-Fraktion freut sich, dass der Grundsatz, dass Umkleidezeit effektiv Arbeitszeit ist, in Zukunft für alle Kantonsangestellten gelten wird – auch für Polizist:innen.