Menschenrechtsschutz wird sichtbar

Art. 5 “Recht auf Freiheit und Sicherheit”,”Ein klares Zeichen zum Start der Kampagne gegen die Selbstbestimmungsinitiative: Symbolstark ist der Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention bei der Helvetiastatue auf der Mittleren Brücke zu sehen. Der Erhalt der Grundrechte und –freiheiten jedes Bewohners und jeder Bewohnerin der Schweiz werden durch die Konvention rechtlich bindend. Mit der Aktion wird dieser Schutz nun sichtbar gemacht.

Ein Selbstverständnis wird in Frage gestellt

Ein direkter Angriff auf die Menschenrechte in Form einer Volksinitiative scheint absurd und unvorstellbar. Dennoch geht es am Abstimmungssonntag vom 25. November 2018 um nichts Geringeres, als den herbeigeführten Bruch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Besonders stossend ist dabei die fatale Geschichtsblindheit der Unterstützenden dieser Vorlage. Die EMRK fusst auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO und soll als rechtlich bindendes regionales Abkommen, Verstösse und Verbrechen, wie Europa sie im 20. Jahrhundert mehrfach erlebt hat, verhindern und verurteilen können. Die EMRK ist in unserem Alltag selbstverständlich, wird aber selten bewusst wahrgenommen. In der ganzen Region Basel werden in den kommenden Wochen linke Organisationen Artikel der EMRK an inhaltlich passenden Orten aufgehängt, um den unseren Schutz durch diese Konvention sichtbar zu machen. 

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