Eine Autoeinstellhalle ist kein Wohnraum

Die SP Basel-Stadt ist nicht einverstanden mit der Auslegung des Gerichtsentscheids vom 25. September über den Abriss der Häuserzeile am Steinengraben. Damit solche Fehlinterpretationen nicht wieder passieren, braucht es eine Anpassung des Wohnraumfördergesetzes.

Klarere Regeln für eine Abbruchbewilligung gefordert

Um eine Abbruchgenehmigung zu erhalten, ist es gemäss § 7 des aktuellen Gesetzes über die Wohnraumförderung (WRFG/861.500) ausreichend, wenn beim Ersatzbau gleichviel Wohnraum zur Verfügung steht. Dass wie im vorliegenden Fall der Investor Parkplätze ebenfalls zum Wohnraum zählen darf, ist nicht im Sinne der SP und zeugt von einer falschen Auslegung des Wohnraumfördergesetzes. Um solchen Entscheiden künftig einen Riegel vorzuschieben, muss das Wohnraumfördergesetz angepasst werden. Eine Abbruchbewilligung darf nur erteilt werden, wenn explizit Wohnflächen und nicht Garagen, Keller oder Liftschächte dazu gerechnet werden.

 

SP Wohnungspositionspapier in Bearbeitung

Die SP Basel-Stadt bedauert, dass beim Entscheid des Appellationsgerichts die Mieterinnen und Mieter das Nachsehen haben. Sie fühlt sich bestätigt, dass es gerade im Mieterschutz aber auch in der Wohnungspolitik generell Massnahmen zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohnern braucht. Auch darum erarbeitet sie momentan ein Positionspapier zum Thema Wohnen, welches Ende November an der Delegiertenversammlung diskutiert und verabschiedet werden soll. 

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