Gefährderansprachen ohne gesetzliche Grundlage

Basler Fussballfans werden zum Gespräch bei der Polizei zitiert. Das Vorgehen der Polizei ist nicht gesetzlich abgestützt und unzureichend kommuniziert. Die SP Basel-Stadt möchte deswegen genauer wissen, worauf sich Fussballfans bei solch einem Gespräch einlassen.

Vorgehen der Basler Polizei wirft Fragen auf

Basler Fussballfans, deren Rayon- oder Stadionverbot ausläuft, haben in den vergangenen Wochen Post erhalten. In einem Schreiben, das von der Basler Polizei gemeinsam mit dem FC Basel 1893 versendet wurde, werden sie zu einem Gespräch aufgeboten. Diese so genannten „Gefährderansprachen“ sind neu und gesetzlich nicht verankert. Das Vorgehen von Verein und Polizei wirft Fragen auf.

So wird im Schreiben nicht deutlich, dass die Teilnahme am Gespräch freiwillig ist. Es bleibt völlig unklar, welche Konsequenzen eine Teilnahme am Gespräch haben kann. Werden die Aussagen der Eingeladenen protokolliert und kann unter Umständen die Staatsanwaltschaft Zugang zu diesen Protokollen einfordern? Können die strafprozessualen Rechte der Betroffenen gewährleistet werden? Und wie weit wird durch den gemeinsamen Auftritt von Polizei und Verein eine private Organisation in die Umsetzung einer behördlichen Aufgabe eingebunden?

Pilotversuch nicht ausgewertet

Im Kanton läuft im Moment ein Pilotprojekt mit Personen, die wegen häuslicher Gewalt auffällig geworden sind. Sie werden dabei zu einer freiwilligen Gewaltberatung eingeladen (“Erweiterte Gefährderansprache”). Nun wird das Instrument noch vor der Auswertung des Pilots und anscheinend ohne gesetzliche Grundlage auf Fussballfans ausgedehnt. Grossrat Claudio Miozzari fordert den Regierungsrat in einer Interpellation deshalb dringend auf, gegenüber den Betroffenen und der Öffentlichkeit Klarheit zu schaffen.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed