Geschlechterquote: Pro-Komitee gegründet

Heute wurde das Komitee “JA zu Geschlechterquoten in Verwaltungsräten!” gegründet, welches sich für die Einführung der Geschlechterquote und damit für die Gleichberechtigung von Mann und Frau einsetzt. Verwaltungsräte sollen durch qualifizierte Frauen verstärkt und breiter abgestützt werden.

 

Komitee gegründet

Das heute gegründete überparteiliche und breit abgestützte Komitee JA zu Geschlechterquoten in Verwaltungsräten! lanciert die Kampagne für die Einführung von Geschlechterquoten. Bereits heute haben sich rund 600 Personen  partei-, alters- und geschlechterübergreifend auf der Seite eingetragen und versprechen damit ihre Unterstützung für eine längst angebrachte Geschlechterquote zur Förderung der Chancengleichheit und besseren Durchmischung der Verwaltungsräte.

 

Massive Untervertretung

Frauen sind in wichtigen Strategie- und Aufsichtsgremien untervertreten. In lediglich 4 Gremien (20%) der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen von Basel-Stadt sitzen 30% oder mehr Frauen. Die Untervertretung der Frauen ist nicht zufällig, denn die Anzahl Frauen steigt nicht mit der Grösse des Aufsichtsgremiums: Im 8-köpfigen Verwaltungsrat des EuroAirport zum Beispiel sitzt keine einzige Frau. Durchschnittlich beträgt der Frauenanteil in öffentlichen und halb-öffentlichen Betrieben 17%.

 

Regierung und Parlament für die Geschlechterquote

Frauen sind zurzeit markant untervertreten, obwohl sie gut ausgebildet sind, genauso Steuern bezahlen und Mitbesitzende der Betriebe sind. Eine durchmischtere Zusammensetzung der Gremien soll mit dem Instrument der Quote endlich ernsthaft angegangen werden. Die Basler Regierung und das Basler Parlament haben deshalb mit deutlichem Mehr beschlossen, dass in den Verwaltungsräten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen bis zur Erreichung dieses Ziels eine Geschlechterquote von jeweils einem Drittel eingeführt werden soll.

 

Qualifikation ist gewährleistet

In der Schweiz hat die ausgewogene Zusammensetzung von Führungsorganen – insbesondere Quoten betreffend Sprache, Herkunft, Sozialpartnerschaft – geradezu Tradition. Dies heisst aber nicht, dass an die gewöhnlich untervertretenen Gruppierungen eingeschränktere Qualifikationserfordernisse gestellt würden. Spezialgesetze sowie die Corporate Governance Richtlinien verpflichten zur Wahl von qualifizierten Personen. Das Gerede von den so genannten Quotenfrauen, Frauen also, die unabhängig von ihrer Qualifikation in ein Gremium gewählt werden, ist damit vollkommen unbegründet.

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