Weicht das Amt für Wirtschaft und Arbeit das Arbeitsgesetz auf?

Wer an einem Arbeitsplatz ohne Tageslicht arbeitet, hat Anrecht auf zusätzliche bezahlte Pausen mit Tageslicht (Lichtpausen). Statt dieser gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung nachzukommen, hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit nun stattdessen die Filialleitungen der Geschäfte im St. Jakob-Park zu einer Informationsveranstaltung unter dem Titel „Wie lassen sich zusätzlich bezahlte Pausen vermeiden?“ geladen. Damit lud das AWA zu einer Veranstaltung ein, an der es scheinbar erklärt, wie das Arbeitsgesetz umgangen werden kann.

Toya Krummenacher, Präsidentin des Basler Gewerkschaftsbundes und SP-Grossrätin, verurteilt dieses Vorgehen und will darum in einer Interpellation erfahren, welche Haltung die Regierung zum Vorgehen des Amts für Wirtschaft und Arbeit hat.

Seit letztem Herbst kämpft die Gewerkschaft Unia im Verkaufsparadies St. Jakob-Park für den Schutz der Gesundheit des Verkaufspersonals, welches ohne Tageslicht im St. Jakob-Park arbeiten muss. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit wurde aufgefordert den rechtmässigen Zustand herzustellen und die Läden zu verpflichten, den Arbeitnehmenden als Sofortmassnahme die gesetzlich vorgeschriebenen bezahlten Pausen mit Tageslicht (Lichtpausen) zu gewähren. Statt dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen, hat das AWA fast vier Monate nicht gehandelt und offenbar keine Verfügung erlassen. Stattdessen hat das AWA die Filialleitungen des St. Jakob-Parks zu einer Info-Veranstaltung über Möglichkeiten zur Aufweichung der Gesundheitsschutzbestimmungen eingeladen. Gemäss Arbeitsgesetz und Wegleitung der SECO muss das AWA aber mindestens als Sofortmassnahme die bezahlten Lichtpausen verordnen, um die Gesundheit des Verkaufspersonals zu schützen. Die SECO-Wegleitung spricht auch von einem Mitwirkungsrecht, das den Angestellten erlaubt Vorschläge für mehr Tageslicht gegenüber ihrem Arbeitgeber anzubringen.

Besonders stossend ist dabei, dass weder das Personal noch die Gewerkschaft Unia zu dieser Veranstaltung eingeladen wurden. Damit handelt das AWA entgegen dem Entscheid des Bundesgerichts vom 6. Februar 2015, in welchem festgehalten wird, dass die Gewerkschaft über alle ergriffenen oder nicht ergriffenen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Angestellten (bzgl. fehlendem Tageslicht) informiert werden muss.

Toya Krummenacher will in ihrer Interpellation daher von der Regierung wissen mit welchen juristischen Argumenten das nicht Vollziehen des Arbeitsgesetzes entsprechend der Wegleitung des SECO bzgl. dem fehlenden Tageslicht im St. Jakob begründet wird und weshalb keine Sofortmassnahmen verfügt wurden. Des Weiteren verlangt sie eine Stellungnahme darüber weshalb weder die Gewerkschaft noch das Personal zu der genannten Informationsveranstaltung eingeladen wurden und ob das AWA wirtschaftliche Aspekte über den Gesundheitsschutz der Beschäftigten stellt. 

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