Auch Medienschaffende sollen ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen

Der Presserat hat eine Beschwerde des Bau- und Verkehrsdepartement zum Vorgehen der BaZ im Thema „Schwedenreisli“ grösstenteils gutgeheissen. Die SP Basel-Stadt fordert die BaZ auf, sich öffentlich für die Diffamierungen gegenüber dem Regierungsrat Hans-Peter Wessels zu entschuldigen und künftig solche zu unterlassen.

Bereits vor einem Jahr war für die SP Basel-Stadt deutlich, dass es sich bei der Berichterstattung der Basler Zeitung (BaZ) zum „Schwedenreisli“ um einen persönlichen Angriff ohne Substanz gegen Regierungsrat Hans-Peter Wessels handelte. Dieser Eindruck wird nun in einer Stellungnahme des Schweizer Presserats bestätigt. Der Presserat stellt fest, dass die BaZ in ihrer Berichterstattung ihre Pflichten nicht eingehalten hat, sich an die Wahrheit zu halten, Quellen korrekt an- und wiederzugeben, falsche Meldungen zu korrigieren sowie ungerechtfertigte Anschuldigungen gegen Personen zu unterlassen.

„Für mich sind die verletzten Pflichten selbstverständliche Regeln in einer Demokratie mit Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit. Zu Rechten gehören schliesslich immer auch Pflichten“, meint Präsidentin Brigitte Hollinger. Die SP Basel-Stadt erwartet von der BaZ, dass sie sich für diese schlechte journalistische Leistung öffentlich entschuldigt und sich künftig an ihre Pflichten hält.

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