Zur Bürger:innengemeinde der Stadt Basel zählen grundsätzlich alle Personen, die das Basler Bürger:innenrecht besitzen, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Stimm- und wahlberechtigt in Angelegenheiten der Bürger:innengemeinde sind aber nur diejenigen Bürger:innen, welche über 18 Jahre alt sind und in der Gemeinde Basel wohnen. Das sind derzeit rund 50’000 Personen.

Oberste Behörde ist der Bürger:innengemeinderat, der aus 40 Mitgliedern besteht und alle sechs Jahre im Proporzverfahren gewählt wird. Organisation, Rahmenbedingung und Arbeitsweise des Bürger:innengemeinderates entsprechen in etwa derjenigen des kantonalen Parlamentes, des Grossen Rates. Gewählte SP-Vertreter:innen finanzieren sich auch im Bürger:innengemeinderat zu einem Teil selbst und entrichten eine Mandatsabgabe und einen Unkostenbeitrag für den Wahlkampf.

Aktuell gehören der SP-Bürger:innengemeindefraktion 12 Mitglieder an.

Mitglieder Einbürgerungskommission

  • Canan Özden (Statthalterin)
  • Otto Schmid
  • Christine Valentin
  • Migmar Wangdu Christoph Raith

Mitglieder Stiftungsrat Christoph Merian Stiftung

Gewählt durch den Bürgerrat:

  • Leonhard Burckhardt (Statthalter)
  • Lili Strassmann

Fraktionspräsidium

+41 79 441 05 50
+41 79 446 55 69
+41 61 272 45 88

Fraktionsmitglieder

+41 79 704 86 15
+41 78 897 22 75
+41 76 440 02 96
+41 79 394 59 33
+41 61 603 28 80
+41 78 657 14 43
+41 77 430 12 79
+41 79 303 96 18
+41 79 262 26 02