SP Basel-Stadt gegen Familieninitiative und das neue Nationalstrassengesetz

Die Delegierten der SP Basel-Stadt lehnen einstimmig die Familieninitiative der SVP ab. Diese verstösst gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Im Widerspruch zur gesellschaftlichen Realität fördert sie zudem traditionelle Familienmodelle via Steuerrecht. Die Delegierten haben sich auch gegen die Änderungen des Bundesgesetztes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen ausgesprochen.

 

Etikettenschwindel Familieninitiative

Die Familieninitiative fordert gleich hohe Steuerabzüge für Familien, die ihre Kinder sogenannt selbst betreuen wie für Familien, die sie ergänzend auch von Tagesfamilien oder Kinderkrippen betreuen lassen. Grossrätin Franziska Roth wies darauf hin, dass dadurch traditionelle Einverdienerfamilien besser gestellt und Familien bestraft würden, die auf zwei Einkommen angewiesen sind. Dies widerspricht nicht nur der Gleichberechtigung, sondern auch der Realität der gelebten Familienmodelle in der Schweiz. Auch volkswirtschaftlich ist die SVP-Initiative ein Unsinn, indem sie gut ausgebildeten Frauen und Männern den Anreiz schafft, den Beruf aufzugeben.

Der bestehende Abzug für die Kosten der Fremdbetreuung ist sinnvoll, kommt er doch der Gleichstellung von Zweiverdienerfamilien und Einverdienerhaushalten ein kleines Stück entgegen. Die Erhöhung der Kinderzulagen und der Ausbau der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sind weitere Mittel einer wirkungsvollen und gerechten Familienpolitik, für die sich die SP seit Jahren konsequent einsetzt.

 

Nein zu mehr Geld für den Strassenbau

Die SP Basel-Stadt spricht sich mit 42 Stimmen bei 12 Enthaltungen und einer Ja-Stimme gegen die Erhöhung der Autobahnvignette und somit die Erweiterung des Nationalstrassennetzes aus. Die Zweckbindung der Mehreinnahmen für den Unterhalt und die Umfahrungsprojekte der Nationalstrassen fördert einseitig den Autoverkehr. Damit wird die Verlagerung auf umweltschonende Verkehrsmittel erschwert. Die Vignette ist daher weder umlenkungsgerecht noch entspricht sie dem Verursacherprinzip.

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