SP Basel-Stadt fordert die Prüfung eines staatlichen Taximonopols und begrüsst das Kinder- und Jugendgesetz

Die Revision des Gesetzes über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz) ist aufgrund der prekären Situation im Taxigewerbe eine Notwendigkeit. Für die SP Basel-Stadt ist der Ratschlag des Regierungsrates jedoch ungenügend. Weder die Qualität noch die Arbeitsbedingungen der Branche werden dadurch verbessert. Die SP Basel-Stadt fordert deshalb die Prüfung eines staatlichen Taximonopols. Die SP Basel-Stadt begrüsst zudem das neue Kinder- und Jugendgesetz.

 

Taxigewerbe: Prekäre Arbeitsbedingungen, aber hohe Anforderungen

Das Taxigewerbe ist laut Ratschlag „Teil des Dienstleistungsangebotes des Kantons“, die Beschäftigten die „Visitenkarte“ der Stadt. Daher werden immer höhere Anforderungen an die TaxifahrerInnen gestellt. Diese gehören gemäss einer Lohnerhebung der Gewerkschaft UNIA mit Stundenlöhnen von 12-16 CHF jedoch zu den am schlechtesten bezahlten ArbeitnehmerInnen im Kanton. Der Regierungsrat ist in seinem Vorschlag aber nicht gewillt, den Arbeitnehmerschutz zu stärken. Dafür wird die Branche pauschal und tendenziös als kriminell dargestellt.

 

Anforderungen an ein staatliches Taximonopol erfüllt

Für ein staatliches Monopol müssen laut Regierungsrat sowohl polizeiliche, sozial- als auch umweltpolitische Motive vorhanden sein. Aus Sicht der SP sind diese gegeben: Die Anzahl Taxis könnten begrenzt und die Standplätze geplant, die Arbeitsbedingungen und Löhne verbessert und eine ökologische Fahrzeugflotte eingeführt werden. Mit einer Monopolisierung könnten die Taxis auch wirklich ein Teil des öffentlichen Verkehrs werden. Deshalb fordert die SP Basel-Stadt die Regierung auf, Modelle zur Einführung eines staatlichen Taximonopols zu prüfen.

 

Kinder- und Jugendschutz

Die Totalrevision des Jugendhilfegesetzes führt zu einem kompakten neuen Kinder- und Jugendgesetz. Die SP Basel-Stadt begrüsst die vorgeschlagene Vorlage, welche die UNO-Kinderrechtskonvention sowie die bestehenden gesetzlichen Grundlagen des Bundes und des Kantons zum Kinder- und Jugendschutz berücksichtigt und ergänzt. Die Leistungen zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sind im neuen Gesetz verbindlicher festgeschrieben. Erfreulich ist dies insbesondere im Bezug auf die familienergänzende Kinderbetreuung, die Schulsozialarbeit und die Arbeitsintegrationsmassnahmen.

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